Ablauf einer Psychotherapie

1. Kontaktaufnahme

Sie vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch über das Kontaktformular. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zur Terminabstimmung.


2. Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde)

Im Erstgespräch:

  • schildern Sie Ihr Anliegen und Ihre aktuelle Situation

  • klären wir offene Fragen

  • erhalten Sie eine erste diagnostische Einschätzung

  • besprechen wir, ob eine Psychotherapie online sinnvoll ist

Das Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Orientierung.


3. Probatorische Sitzungen

Wenn eine Therapie angezeigt ist, folgen mehrere sogenannte probatorische Sitzungen.

In dieser Phase:

  • vertiefen wir die Diagnostik

  • erarbeiten Ihre persönlichen Schwerpunkte

  • formulieren konkrete Therapieziele

  • entwickeln einen individuellen Behandlungsplan

Sie können in dieser Zeit prüfen, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können.


4. Beginn der Therapie

Nach der gemeinsamen Entscheidungsfindung beginnt die reguläre Psychotherapie.

  • Sitzungsdauer: 50 Minuten

  • Frequenz: in der Regel einmal wöchentlich

  • Setting: aktuell ausschließlich online über eine datenschutzkonforme Videosprechstunde

Dauer und Intensität der Behandlung richten sich nach Ihrer individuellen Symptomatik und Ihren persönlichen Bedürfnissen.

 

Kosten 

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Abrechnung unserer psychotherapeutischen Leistungen, ob über private Krankenversicherungen, Beihilfe, Heilfürsorge oder als Selbstzahler. 

Hinweis für alle Klient*innen

Um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten und unliebsame Überraschungen zu vermeiden, bitte ich Sie, vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung oder zuständigen Stelle zu klären, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden und welche Antragsunterlagen hierfür erforderlich sind. Eine frühzeitige Klärung hilft, den Fokus voll und ganz auf Ihre Therapie legen zu können.

Die Abrechnung erfolgt in meiner Privatpraxis nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen) unter Berücksichtigung der aktuellen gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbands der Privaten Krankenversicherung sowie der Beihilfestellen von Bund und Ländern (Stand: 1. Juli 2024).

Eine Übersicht der entsprechenden Abrechnungsempfehlungen können Sie hier herunterladen.

Viele private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten Videosprechstunden im gleichen Umfang wie Präsenzsitzungen. Maßgeblich sind die Vertragsbedingungen Ihres individuellen Tarifs. Eine vorherige Klärung mit Ihrer Versicherung wird empfohlen.

Private Krankenversicherung & Beihilfe)

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt als Privatpraxis gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) und der Gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen (Stand 1. Juli 2024). Eine Übersicht können Sie hier herunterladenPrivate Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für ambulante Psychotherapie in der Regel anteilig oder – abhängig vom jeweiligen Tarif – auch vollständig. Beamt*innen erhalten üblicherweise eine anteilige Erstattung über die zuständige Beihilfestelle (ein Eigenanteil kann möglich sein). Es wird empfohlen, sich vor Beginn der Behandlung über den individuellen Leistungsumfang sowie über gegebenenfalls erforderliche Antrags- oder Genehmigungsverfahren zu informieren. Bei Fragen zur Kostenübernahme und zur Antragstellung wird gerne unterstützend begleitet.

Heilfürsorge (Bundeswehr & Bundespolizei

Psychotherapie in einer Privatpraxis ist auch für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie Angehörige der Bundespolizei möglich. Bitte klären Sie vorab mit Ihrem Truppenarzt / Ihrer Truppenärztin bzw. dem polizeiärztlichen Dienst die notwendigen Schritte und bringen Sie die erforderlichen Formulare zum Erstgespräch mit. Soldatinnen und Soldaten benötigen in der Regel eine Überweisung sowie die entsprechende Kostenübernahmeerklärung.

Selbstzahlende

Unabhängig vom Versicherungsstatus haben Sie stets die Möglichkeit, die Therapie auch als Selbstzahler*in in Anspruch zu nehmen. Die Abrechnung erfolgt auch hier gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) und derGemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen (Stand 1. Juli 2024). Eine Übersicht können Sie hier herunterladen. Das 50-minütige Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) ist kostenpflichtig  und wird  mit der Ziffer 812 analog (2x25min) mit insgesamt 134,06€ abgerechnetIm Rahmen des Erstgespräches kläre ich Sie ausführlich über die Behandlungskosten auf.

Gesetzlich Versicherte in der Kostenerstattung

Ich bin nicht berechtigt, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Aktuell biete ich keine Behandlungsplätze über das Kostenerstattungsverfahren an.

 

 

 

 Ihr Weg zu innerem Wohlbefinden

Ich begleite Sie auf Ihrem Weg zu mehr Klarheit und Lebensqualität. Haben Sie Fragen zum Ablauf oder zu den Kosten oder möchten Sie den ersten Schritt gehen? Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und Sie auf Ihrem individuellen Weg zu unterstützen.